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AGB

von

No Parade

Marvin Eckert

Ankerbeg 5

76344 Eggenstein-Leopoldshafen

– im Folgenden: No Parade –

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen No Parade und dem Kunden geschlossen werden.

1.2 No Parade bietet dem Kunden unter anderem Leistungen im Bereich der Webseitenerstellung bzw. -entwicklung (einschließlich Wartung und Pflege). Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen No Parade und dem Kunden.

1.3 No Parade ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. No Parade bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für No Parade ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.

1.4 Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist.

1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt No Parade – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

2. Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Sofern der Kunde No Parade Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass No Parade von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. No Parade ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. No Parade wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst. 

2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.

2.3 Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke (z.B. Grafiken, Videos, Texte) selbst verantwortlich und stellt diese No Parade rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann No Parade nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass No Parade nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte er in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann er das Einstellen solcher Inhalte verweigern.

2.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von No Parade zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.

2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist No Parade gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.

2.6 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann No Parade dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

2.7 Desweiteren stellt der Kunde die erforderlichen Zugänge (Name, Email & Passwort) und Logindaten zu den entsprechenden Social Media Kanälen, E Mail Postfächern, Facebook, Google sowie weiteren erforderlichen Accounts / Tools zur Verfügung.

3. Webseitenerstellung mit Hilfe agiler Methoden

3.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Webseitenerstellung auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt. Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart und das entsprechende Paket vom Kunde gebucht wurde.

3.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen No Parade und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.

3.3 Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Webseiten für alle gängigen Browser in ihrer jeweils aktuellen Fassungen optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Eine Optimierung für Mobilgeräte ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. 

3.4 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen No Parade und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei No Parade zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos u.Ä. sind vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch No Parade dar. No Parade wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen No Parade und dem Kunden zustande.

3.5 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) oder die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sind von No Parade nur dann zu erbringen, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist.

3.6 Der Kunde kann nach vorheriger Anfrage auf die Entwicklungsseite zugreifen und Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (d.h. z.B. per E-Mail, Telefax, Bloo.io o.Ä.) zustimmen. Im Übrigen ist No Parade nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung (z.B. Wartung) verpflichtet. Darüber Hinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

3.7 Das Angebot von No Parade enthält in der Regel eine „Musterseite“ oder einen „Online-Gestaltungsvorschlag“, deren Format und Inhalte von No Parade nach freiem Ermessen ausgewählt werden; es besteht kein Anspruch auf bestimmte gestalterische Elemente oder Funktionen. Sofern eine Einigung auf Grundlage der „Musterseite“ oder des „Online-Gestaltungsvorschlags“ nicht möglich ist, kommt kein Vertrag zustande; der potenzielle Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Herausgabe der „Musterseite“ oder des „Online-Gestaltungsvorschlags“ oder der dazugehörigen Quellcodes, Kopien o.Ä. Beim Kunden verbleibende Kopien sind zu löschen oder an No Parade herauszugeben. Gezahlte Beträge für bisher erbrachte Leistungen werden von No Parade keinesfalls zurückerstattet.

3.8 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird No Parade den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern. Nach Abnahme des Kunden wird die Webseite Live online auf der entsprechenden Kunden-Domain gestellt. Hat der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen die Abnahme ausdrücklich verweigert, gilt die Leistung von No Parade als abgenommen.

3.9 Voraussetzung für die Tätigkeit von No Parade ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) No Parade vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann No Parade dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

3.10 Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbücher und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.

3.11 Die Vergütung für die Webseiten-Erstellung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

3.12 Sofern der Kunde für die neue Webseite keine Hosting-Dienstleistungen von No Parade, sondern von Drittanbietern in Anspruch nimmt, übernimmt No Parade keine Verantwortung für die jeweiligen Server und deren Konfiguration, die Datenleitungen und/oder die Abrufbarkeit der Webseite.

3.13 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Vor allem auch eine Neuerstellung und Neugestaltung der Webseite nach Abnahme der Musterseite ist ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

4. Wartung und Pflege von Webseiten

4.1 Nach Fertigstellung der Webseite und/oder einzelner Teile hiervon bietet No Parade dem Kunden Wartungsleistungen in Bezug auf die Webseite an. No Parade kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. No Parade aktualisiert hierbei die Webseite des Kunden regelmäßig. (Aktualisierung von WordPress & Plugins, Backups) 

4.2 Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitere Details, wie z.B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.

4.3 Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von No Parade kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder No Parade gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.

4.4 No Parade haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von No Parade liegen; die Vorschriften unter „Haftung und Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

4.5 Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. No Parade schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums, Datenschutzhinweise, AGB, Cookie-Policy oder der Datenschutzerklärung. 

4.6. No Parade bietet zusätzlich Pflege- und Betreuungsleistungen in Bezug auf die Webseite an. No Parade aktualisiert hierbei die Inhalte der Webseite des Kunden regelmäßig. Der spezifische Leistungsumfang (Einpflegen neuer Texte, Bilder, Aktionen, Events) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

5. Webhosting und Domainregistrierung

5.1 No Parade bietet dem Kunden – insbesondere als Basisoption im Rahmen der Webseiten-Erstellung – auch Hosting- und Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien. No Parade ist berechtigt, Leistungen Dritter in jedweder Form im Zusammenhang mit der Ausführung von Hostingleistungen in Anspruch zu nehmen.

5.2 Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt No Parade im Falle einer Beauftragung als Hoster die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems/Servers. In Ausnahmefällen kann der Kunde auf Anfrage im Einzelfall jedoch Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems/Servers erhalten.

5.3 Die Verfügbarkeit der von No Parade zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch von No Parade nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, Technische Probleme etc.).

5.4 Sofern nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.

5.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von No Parade zur Verfügung gestellt wurden – nicht an Dritte weiterzugeben und regelmäßig zu ändern. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, soweit er diesen zu vertreten hat.

5.6 Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er No Parade oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.

5.7 Nimmt der Kunde Domainregistrierungsleistungen von No Parade in Anspruch, gilt ergänzend folgendes:

5.7.1 Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. No Parade wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.

5.7.2 Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain ist nicht geschuldet.

5.7.3 Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. No Parade wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.

5.8. Die Daten des Kunden oder der Kunden/Interessierten des Kundens werden bei interner und externer Kommunikation mit Verwendung entsprechender Software/Apps/Plugins (WordPress, Emails, Encharge, Bloo, Social Media Netzwerken, Whats App, Telegram) an zuständige Dritte (Provider/Anbieter) weitergegeben. Sofern externe Dienste genutzt werden gelten die Nutzungsrechte der externen Dienstleister uneingeschränkt. Hierzu erklärt der Kunde bereits jetzt seine Zustimmung. No Parade ist im Rahmen der Verwendung dieser lediglich der Auftragsverarbeiter des Kunden.

5.9. Mit Registrierung der Kundendomain und/oder dem Hosting der Webseite beginnen für den Kunden die Zahlungen der monatlichen/jährlichen Hosting & Wartung- und Domaingebühren mit den im Angebot festgelegten Laufzeiten oder die in Punkt 14 angegeben Bedingungen.

6. Print und GRafikdesign

6.1 Gegenstand von Designverträgen im Printbereich und Grafikdesign zwischen No Parade und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung der für Printprodukte gestalterischen Vorgaben des Kunden (z.B. Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Flyern, KFZ- oder Schaufenster-Beklebungen, Textilien oder Logo-Entwürfen). Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne von § 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden.

6.2 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen No Parade und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei No Parade zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design-Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch No Parade dar. No Parade wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere in Bezug auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen No Parade und dem Kunden zustande.

6.3 Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. Im Übrigen ist No Parade nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

6.4 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird No Parade den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern. Hat der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen die Abnahme ausdrücklich verweigert, gilt die Leistung von No Parade als abgenommen.

6.5 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

6.6 Voraussetzung für die Tätigkeit von No Parade ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) No Parade vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist No Parade gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann No Parade dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

6.7 Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

6.8 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet No Parade bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer Druckdatei (z.B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z.B. Word, Indesign, Affinity SVG, Photoshop PSD).

7. Video und Fotografie

7.1 No Parade erstellt für seine Kunden professionelle Videos und Fotografien. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen No Parade und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei No Parade zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch No Parade dar. No Parade wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen No Parade und dem Kunden zustande.

7.2 Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Die Vertragsparteien erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos und Fotografien um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. No Parade schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach dessen eigener Erfahrung und Einschätzung den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.

7.3 Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf eine Korrekturschleife hinsichtlich der Bildbearbeitung (z.B. durch Filter und Effekte) der erstellten Fotografien zu; eine Neuerstellung der Fotografien/Videoaufnahmen ist jedoch ausgeschlossen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen

7.4 Sofern der Kunde für die Erstellung des Videos oder Fotografien Personen zur Verfügung stellt (z.B. dessen Mitarbeiter oder professionelle Modelle), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung DSGVO-konformer Mitarbeiter Verpflichtungen verantwortlich. Die Teilnahme an Shootings erfolgt auf eigene Gefahr.

7.5 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird No Parade den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.

7.6 Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann No Parade verlangen, dass auf/unter den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle (Auf/unter dem Werk/Foto/Video oder ggfs. Impressum) platziert wird der wie folgt lautet:  © NO PARADE: | https://NoParade.de . Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt No Parade zum Schadensersatz. Bei Veröffentlichungen auf Internetseiten, Internetplattformen und Social Media Kanälen die Funktionen des „Teilens“ und „Verlinken“ aufweisen, ist No Parade, soweit möglich, mit @noparade NoParade.de zu verlinken.

7.7 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der Kunde grundsätzlich nur für den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen. Einen Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten bzw. bearbeitbare Dateien (RAW-Dateien o.ä.) hat der Kunde nicht.

8. SEO-Marketing und SEA-Kampagnen

8.1 No Parade bietet dem Kunden u.a. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet No Parade ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung von No Parade das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Kunden ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Google Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde. Marketing-Leistungen können von beiden Vertragsparteien, falls nicht anders vereinbart, mit einer Kündigungsfrist von einem 30 Tagen wieder abbestellt werden.

8.2 No Parade bietet dem Kunden ferner Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet No Parade ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und nach Freigabe des Kunden die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zugesichert. No Parade hat neben dem Anspruch auf Vergütung der Dienstleistung einen Anspruch auf Aufwendungsersatz im Hinblick auf die kostenpflichtigen Anzeigen gegenüber dem Kunden. No Parade trifft nicht die Verpflichtung, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. No Parade unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung insbesondere auf die Markenrechte Dritter und Freigabe der Keywords obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne.

9. Social Media und Kunden Marketing

9.1 No Parade stellt seinen Kunden unter anderem die technische Unterstützung bei der Erstellung und / oder Betreuung von Social-Media-Präsenzen zur Verfügung. Sofern der Kunde diese Leistungen in Anspruch nimmt, schuldet der Anbieter ausschließlich die technische Erstellung der Social-Media-Pages und / oder das technische Einpflegen der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Inhalte.

Desweiteren bietet No Parade dem Kunden “Kunden Marketing Leistungen” zum Kundenmanagement und der Kundenkommunikation an.  Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmte Anzahl an Reichweite, Follower oder Kunden- & Abogewinnungen) wird im Rahmen diser Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn diese ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden. 

Der spezifische Leistungsumfang (Einpflegen neuer Automationen, Email, Kampagnen, Tools, Bilder, Aktionen, Events) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

9.2 Die Auswahl der Inhalte (Bilder, Texte, Videos, Impressum etc.), obliegt allein dem Kunden. No Parade wird diese Inhalte nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass No Parade nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte er in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann er das Einstellen solcher Inhalte verweigern.

9.3 Neben der Erstellung der Fanpages/Profile kann auch das Posten im Namen und unter dessen Namen (sog. Ghost Posting) vereinbart werden. No Parade ist in der inhaltlichen Ausgestaltung frei, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Es besteht keine Verpflichtung auf Posts von Dritten zu reagieren oder diese zu überwachen. Dies untersteht der Verantwortung des Kunden als Betreiber. Dienstanbieter im Sinne des § 10 TMG ist allein der Kunde. Details sind individualvertraglich zu regeln.

9.4 Liefert der Kunde keine Inhalte oder stellt diese erst zeitlich verzögert zur Verfügung ist No Parade nicht zur Einhaltung der vereinbarten Leistung (Posting Frequenz, Email) verpflichtet.

10. Content-Marketing

10.1 No Parade bietet ihren Kunden ein professionelles Content Marketing (Texterstellung/Copywriting) an, wobei sich die Abrechnung und Dauer der Beauftragung nach den Vorgaben des angenommenen Angebotes richtet. Dieses ist meist Bestandteil der SEO-Optimierung

10.2 Die Inhalte der Texte richten sich nach den Vorgaben des Kunden. Sobald der vereinbarte Text fertiggestellt wurde, wird No Parade die erstellten Texte zur Durchsicht und Freigabe übersenden. Soweit nichts Anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrektur- bzw. Änderungsschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

10.3 Sofern No Parade mit der Einbindung der Texte in öffentlichen Medien (z.B. Online oder Printmedien) beauftragt wurde, wird No Parade nur Texte zu publizieren, die vom Kunden freigegeben worden sind. Für Fehler, die nach der Freigabe entdeckt werden, haftet No Parade ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften unter der Überschrift „Haftung / Freistellung“.

11. Preise, Vergütung UND AUSFALL/STORNIERUNG

11.1 Die Vergütung für die vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbeschreibung, dem individuellen Angebot. Soweit die Vertragsparteien keine feste Vergütung vereinbart haben, bemisst sich die Vergütung nach Aufwand. Insoweit gelten die zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung gültigen Sätze des Auftragnehmers. 

11.2 Für die Herstellung des Bild- oder Videomaterials oder weiterer Leistungen wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; evtl. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) werden gesondert ausgewiesen und sind, wenn nicht anders vereinbart vom Kunden zu tragen. Alle Preise verstehen sich in Euro, netto, zzgl. MwSt. 

11.3 No Parade hat über die vereinbarte Vergütung hinaus Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Auslagen und Aufwendungen, soweit diese durch den Kunde genehmigt worden sind. Reisekosten werden entweder im Angebot festgelegt oder nach den tatsächlich angefallenen Kosten für Bahnfahrten der 1. Klasse bzw. Flüge der Business-Klasse oder bei Fahrten per Pkw mit 1 Euro/km netto kalkuliert. 

11.4 No Parade ist berechtigt, Vorschüsse in voller Höhe für die zu tätigenden Auslagen zu verlangen. No Parade ist in jedem Fall berechtigt einen Vorschuss von 50% der Auftragssumme verlangen.  

11.5 Rechnungen können, vorbehaltlich anderer Vereinbarung, in elektronischer Form gestellt werden und sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.  Wenn der Kunde fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht, gerät der Kunde in Verzug. Darüber hinaus ist No Parade dazu berechtigt Verzugszinsen in Rechnung zu stellen. Ausgangspunkt für die Festlegung der Verzugszinsen ist der in § 247 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) beschriebene Basiszinssatz, der zum 1. Januar und zum 1. Juli jeden Jahres verändert wird. Aktuell liegt der Wert bei 3,62 % Stand ist der 01.07.2021. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt das gelieferte Bild/Videomaterial/Design/Webseite Eigentum von No Parade.

11.6 No Parade ist berechtigt, ihre Preise regelmäßig in dem Umfang anzupassen, in dem ihre eigenen Kosten für die Erbringung der Dienstleistung steigen. Bestehende Kunden werden über die Preisanpassung spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail oder WhatsApp benachrichtigt. Sofern der Kunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Preisanpassung wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen. Sofern der Kunde mit der Preisanpassung nicht einverstanden ist, kann er das Abonnement zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich kündigen.

11.7 Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält No Parade bei einer Verlängerung der Arbeiten den im Angebot vereinbarten Stundensatz. Wird bei einem vereinbarten Pauschalhonorar die vereinbarte Zeit der Aufnahmearbeiten wesentlich (mehr als 10%) überschritten, so ist auf der Grundlage des vereinbarten Pauschalhonorars der Mehraufwand entsprechend zu vergüten. Ist der Stundensatz nicht ausdrücklich im Vertrag festgelegt, beträgt das Honorar pro Stunde mindestens 150€ zzgl. MwSt. .

11.8 Hat der Kunde von No Parade keine ausdrücklichen schriftlichen oder mündlichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung des Bild/Videomaterials gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. No Parade behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten. Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bild-/Videomaterial/Design oder Webseite nicht veröffentlicht, angenommen oder für den zugedachten Zweck verwendet wird.

11.9 Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.

11.9.1 Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Erfüllung sämtlicher Honoraransprüche an No Parade durch den Kunde 

11.9.2 Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die No Parade nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält No Parade auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Kunde nachweist, dass No Parade kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Kunden kann No Parade auch Schadensersatzansprüche geltend machen. 

11.9.3 Ist ein Termin vereinbart und fällt dieser aus Gründen aus, die No Parade nicht zu vertreten hat, ist No Parade berechtigt, die vorgesehene Zeit in Rechnung zu stellen, bzw. das Pauschalhonorar soweit ein solches vereinbart wurde. Das gilt auch für (Dreh)arbeiten ,die beispielsweise durch die Corona Pandemie und Maßnahmen verursacht, nicht stattfinden können. 

11.9.4 Wird vom Kunden kein Termin vereinbart und ein Abo, eine wiederkehrende Leistung oder Dauerschuldverhältnis vom Kunden nicht in der vereinbarten Laufzeit wahrgenommen und beansprucht entfällt der Anspruch auf diese Leistung und No Parade ist berechtigt das Pauschalhonorar in Rechnung zu stellen. Bei Vorabzahlungen entfällt der Anspruch auf eine Rückzahlung. No Parade ist nicht verpflichtet die vereinbarte Leistung außerhalb der Laufzeit nachzuholen und abzuleisten.

11.9.5 Bei Stornierung eines Auftrags durch den Kunden wird ein Ausfallhonorar gestaffelt wie folgt fällig: 

– bis 7 Tage vor Auftragstermin 30% netto des Honorars 

– bis 3 Tage vor Auftragstermin 50% netto des Honorars 

– bis 48 Stunden vor Auftragstermin 70% netto des Honorars 

– bis 24 Stunden vor Auftragstermin 100% netto des Honorars



12. Abnahme

Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann No Parade verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn No Parade den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 1 Woche ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die No Parade dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.

13. Mängelgewährleistung

Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei No Parade. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch No Parade resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

14. Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen

Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse (z. B. Wartungsverträge, Webhostingverträge [Hosting & Wartung] und Betreuung- & Pflegeverträge [Betreuung & Pflege]) eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt, wenn nicht anders vereinbart, 1 Monat. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

15. Nutzungsrechte, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

15.1 No Parade räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen und/oder den jeweiligen Quellcodes im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können zwischen den Parteien mittels einer individualvertraglichen Einigung vereinbart werden. Die Nutzungsrechte für Fotos, Videos und alle anderen Arbeitsergebnisse gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an No Parade auf den Kunde über. 

Wird für ein Foto/Video ein einfaches Nutzungsrecht vereinbart, darf der Urheber No Parade daran auch Dritten einfache Nutzungsrechte einräumen. No Parade kann ein Foto/Video also zeitgleich mehrfach verwerten. Bei einem ausschließlichen Nutzungsrecht ist eine Zweitverwertung ausgeschlossen. No Parade kann das Foto keinem weiteren Kunden zur Nutzung überlassen. Dieses ausschließliche Nutzungsrecht kann in zwei Abstufungen vereinbart werden:  Als „eingeschränkt ausschließliches Nutzungsrecht„, wodurch No Parade das Video/Foto noch für sich nutzen kann, oder als „voll ausschließliches Nutzungsrecht„. Bei diesem darf No Parade als Urheber das eigene Foto nicht mehr nutzen. Alle Nutzungsrechte können räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.

15.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde No Parade ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Der Kunde kann ggfs. gegen einen Aufpreis von mindestens 500€, wenn nicht anders individuell vereinbart, die Erlaubnis zum Zwecke der Eigenwerbung seitens No Parade entziehen. Insbesondere ist No Parade dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden in sämtlichen Medien zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

15.3 Ferner ist No Parade berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von No Parade erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht. Auf Anfrage gegen einen zuvor festgelegten Betrag hat der Kunde die Möglichkeit, diese Kennzeichnung (Verlinkung) von No Parade entfernen zu lassen. Ansonsten ist der Kunde nicht berechtigt, diese Verlinkung (en)zu entfernen.

15.4 Ungeachtet dessen stellt No Parade dem Kunden in manchen Fällen kostenpflichtige Lizenzschlüssel von Drittanbietern für die Dauer des Geschäftsverhältnisses in den monatlichen Paketen und der Webseite zur Verfügung. Dies trifft zumeist bei der Verwendung von kostenpflichtigen Plugins,  Entwicklungen bei CMS Systemen (zum Beispiel „Mehrsprachigen Erweiterung“ oder “Elementor Plugins” in WordPress) und Email- & Socialmedia Marketing Programmen zu. Wenn das Geschäftsverhältnis zwischen dem Kunde und No Parade beendet wird, erlischt mit sofortiger Wirkung das Nutzungsrecht des Kunden an den betreffenden Lizenzschlüsseln und die dazugehörigen entsprechenden Leistungen. Dies kann zur Folge haben, dass eine Internetpräsenz nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert. Um dem entgegenzuwirken, hat der Kunde nach der Auflösung des Geschäftsverhältnisses mit No Parade die Möglichkeit, eine dauerhafte Nutzung des betreffenden Lizenzschlüssels von No Parade oder gfs.. Drittanbieter zu erwerben.

15.4 Erwirbt der Kunde einmalige kostenpflichtige Lizenzschlüssel von Drittanbietern für Programm- und Softwarelösungen, die No Parade in in den jeweiligen Angeboten mit anbietet, haftet alleine der Drittanbieter für die Funktionalität und der Kunde für die Nutzung/Verwendung. Eine Gewährleistung für eine fehlerfreie und vollständige Funktionalität des Programms wird von No Parade nicht übernommen. No Parade übernimmt keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software, insbesondere nicht dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Kunden genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet.

15.5 Nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes, steht No Parade das Urheberrecht an den Bildern und Videos zu.

15.6 Die von No Parade hergestellten Bilder und Videos sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Kunden bestimmt. Überträgt No Parade die Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Es werden jedoch keine Eigentumsrechte mit der Überlassung der Bilder oder Videos übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten, insbesondere an Dritte, bedarf der besonderen Vereinbarung. Davon umfasst sind insbesondere auch andere Konzern- oder Tochterunternehmen.

15.7 Jede darüber hinausgehende Nutzung, Verwertung, Verbreitung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von No Parade. Das gilt insbesondere für eine Zweitveröffentlichung oder Zweitverwertung, Veröffentlichung im Internet und auf Social Media, insbesondere in produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bild- oder Videomaterials. Veränderungen des Bild- oder Videomaterials durch Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von No Parade gestattet. Auch darf das Bild- oder Videomaterial nicht nachgestellt, abgezeichnet oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

16. Vertraulichkeit

No Parade wird alle No Parade zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. No Parade verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

17. Haftung / Freistellung

17.1 Die Haftung von No Parade für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet No Parade jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung von No Parade für Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

17.2 Der Kunde stellt No Parade von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen No Parade aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Die zwischen No Parade und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

18.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von No Parade als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

18.3 No Parade ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist No Parade berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.Kunden

Stand August 2022

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